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Diese Reiseinformation gibt Auskunft über das Reisen mit Hunden und Katzen in EU-Mitgliedsstaaten und ausgewählten Nicht-EU-
Mitgliedsstaaten.
Diese Regelungen können sich aufgrund von seuchenpolitischen Entwicklungen jederzeit ändern.
Mit Rücksicht darauf kann für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden!
Hinsichtlich Änderungen der Bestimmungen sowie Auskünfte über die Länder, die nicht aufgelistet sind, wenden Sie sich bitte an die
entsprechenden Botschaften, Konsulate, Fremdenverkehrsämter oder Reiseveranstalter.
Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Reisebestimmungen für EU-Mitgliedsstaaten
Die EU-Verordnungen Nr. 576/2013 und Nr. 577/2013 regeln seit deren Inkrafttreten am 29. Dezember 2014 die Ein- und Ausfuhr
von Heimtieren (Hunde, Katzen und Frettchen) innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und aus Drittländern. Darüber hinaus bestehen
evtl. weitere nationale Regelungen (s. EU-Reiseliste). Seit dem 01.01.2012 wurden die Länder
Großbritannien, Irland, Malta
und
Schweden
harmonisiert.
Die aufgeführten Bedingungen gelten für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen bis zu einer Gesamtanzahl von max. 5 Tieren
(mit Ausnahmen z.B. bei Wettbewerben, Ausstellungen u.a.; Vorraussetzungen siehe VO 576/2014). Die Tiere dürfen nicht dazu
bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln, ansonsten gelten ggf. andere Vorschriften.
n
mit einem
(ISO)-Mikrochip
gekennzeichnet sein. Tätowierungen werden nur noch akzeptiert, wenn sie gut lesbar sind und das
Tier damit vor dem 03.07.2011 versehen wurde. Entspricht der Mikrochip nicht der ISO-Norm 11784, muss der Tierhalter selbst
ein entsprechendes Lesegerät mitführen.
n
den
EU-Heimtierausweis
mit sich führen, aus dem hervorgeht, dass:
a) eine
gültige Tollwutimpfung
vorgenommen wurde
– mit einem
inaktivierten Impfstoff
(WHO-Norm) oder
– mit einem
rekombinanten Impfstoff,
der das immunisierende Glykoprotein des Tollwutvirus
in einem Lebendvirusvektor exprimiert
b) erforderlichenfalls präventive Gesundheitsmaßnahmen für das betreffende Tier in Bezug auf
andere Krankheiten ergriffen wurden.
Hunde und Katzen, die
innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten
mitgenommen werden, müssen: